Nach Albert Einstein sollen die Gültigkeitsbereiche von ART und SRT nach den Größenordnungen der Raumbereiche abgegrenzt sein
Es folgt nun Fehler Nr. 2 zur Theoriestruktur der „wissenschaftlichen“ Behandlung der beiden Relativitätstheorien aus Kapitel 2, Fehler-Katalog der Dokumentation der Forschungsgruppe G. O. Mueller.
Zitat:
R: Theoriestruktur / Fehler Nr. 2
Nach Albert Einstein sollen die Gültigkeitsbereiche von ART und SRT nach den Größenordnungen der Raum- bereiche abgegrenzt sein
Die Behauptung eines Übergangs zwischen beiden Theorien ist bereits als Fehler M 1 detailliert behandelt und widerlegt worden. Auf die dort angegebene Literatur wird verwiesen. Hier wird die Behauptung Albert Einsteins thematisiert, die Gültigkeitsbereiche von ART und SRT seien nach Größenordnungen der Raumbereiche abgegrenzt. Einstein 1916 (Grundlage der allgemeinen Relativitätstheorie; zitiert nach Abdruck 1923), S. 87: „Für unendlich kleine vierdimensionale Gebiete ist die Relativitätstheorie im engeren Sinne bei passender Koordinatenwahl zutreffend. Der Beschleunigungszustand des unendlich kleinen (‚örtlichen‘) Koordinatensystems ist hierbei so zu wählen, daß ein Gravitationsfeld nicht auftritt; dies ist für ein unendlich kleines Gebiet möglich. […] Diese Koordinaten haben, wenn ein starres Stäbchen als Einheitsmaßstab gegeben gedacht wird, bei gegebener Orientierung des Koordinatensystems eine unmittelbare physikalische Bedeutung im Sinne der speziellen Relativitätstheorie.“
- 8. März 2010
- Projekt G.O. Mueller
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