Die Beurteilung der Reaktionen in der Offline-Welt

Nachstehend folgt die weitere Fortsetzung des Abschnittes „Die bisherigen Ergebnisse unseres Gedankenexperiments“
aus der Dokumentation vom Mai 2009: G. O. Mueller „Das Gedankenexperiment“:

Zitat:

Die Beurteilung der Reaktionen in der Offline-Welt

Wenn man die Summe unserer Postsendungen an die Adressaten (In- u. Ausland):

mit Einzelanschreiben bis April 2005: 820, abzüglich
          der 251 Sendungen an Bibliotheken                                               569
Offener Brief, Bundestagsabgeordnete                                                     614
          dasselbe an 63 Printmedien                                                           63
Offener Brief, Journalisten bei FAZ-SPIEGEL-SZ-TAZ                                234
First Open Letter                                                                                    290
Offener Brief, 200 Prof. HU Berlin u. TU Dresden                                       200
          dasselbe an 46 Medien und Publizisten                                           46
Brief an Bundespräsident Horst Köhler                                                         1
Offener Brief, Wissenschaftsrat / Frau Lochte                                               1
Offener Brief, FAZ                                                                                     66
Offener Brief, Staatsrechtslehrer                                                               639

   
                                                                                               Summe: 2723

und die Summe aller Antworten (3 Abgeordnete, 2 Journalisten, 1 Professor aus Maryland, 1 HU-Professor, 1 Staats- rechtslehrer, 1 Bundespräsidialamt – 9 Antworten) betrachtet, so kommt man für die Antworten auf einen Prozentsatz von (9 : 2723 = 0,0033) – genau ein Drittelprozent! Dieses Ergebnis ist quantitativ nicht nur mager, es ist niederschmetternd.

Durch wiederholte Zusendungen an dieselben Adressaten liegt die Zahl der Adressaten allerdings deutlich niedriger als die Zahl der Zusendungen: 2534. Wenn man außerdem die 138 Bibliotheken und ca. 50 Dissidenten herausrechnet, bleiben weltweit ca. 2346 Adressaten, von denen man eine Eingangsbestätigung hätte erwarten wollen. Berechnet man den Prozentsatz der Antworten pro Adressaten (9 : 2346 = 0,0038) – so ergibt sich auch nur ein reichliches Drittelprozent.

Rechnet man noch diejenigen Adressaten heraus, die nur vor der Eröffnung der leichteren Kommunikationsmöglichkeiten durch unsere Partner Zusendungen erhalten haben (diese Zahl kann nur grob auf 240 Adressaten geschätzt werden), so bleiben 2106 Adressaten, von denen wir angesichts der leichten Kommunikationsmöglichkeiten wenigstens eine Eingangsbestätigung hätten erwarten dürfen: auf diese Mindestanzahl bezogen (9 : 2106 = 0,0043) erhöht sich der Prozentsatz der Rückmeldungen nur auf knapp ein halbes Prozent. Diese quantitativ extreme Antwortquote liegt nahe bei Null und bedarf der Interpretation.

Die hier jeweils außer betracht gelassenen Bibliotheken werden weiter unten als eine eigene Gruppe betrachtet.

Die qualitative Bewertung der bisherigen Reaktionen sieht dagegen ganz anders aus. Denn es ist als ein erster großer Erfolg für die Kritik der Speziellen Relativitätstheorie seit 1922 zu bewerten, daß am 14. August 2006 erstmals eine Bundestagsabgeordnete und Bundesministerin offiziell den Eingang des Offenen Briefes v. 28. Oktober 2005 und damit die anliegende Dokumentation auf CDROM durch ihr Ministerium hat bestätigen und beantworten lassen, wofür wir hiermit öffentlich unseren Dank sagen für diesen entscheidenden ersten Schritt zu einem normalen, geschäftsmäßigen Umgang der Regierung mit der Theoriekritik.

Es bleibt abzuwarten, ob und wann das Ministerium die akademischen Wissenschaftler zu einem ebenso normalen und rechtmäßigen Umgang mit der kritischen Minderheit anhalten kann.

Die von Frau Schavan veranlaßte Antwort ist unter mehreren Gesichtspunkten bemerkenswert. Durch ihre Doppelfunktion als Abgeordnete und als Ministerin sind damit die Legislative und die Exekutive als informiert dokumentiert. Die Tatsache, daß ihre Antwort erst rund 10 Monate nach Empfang unseres „Offenen Briefes“ und erst nach Rückfrage von Frau Lopez erfolgte, läßt das Schweigen der anderen Bundestagsabgeordneten vielleicht in einem anderen Licht erscheinen, wenn man annehmen will, daß möglicherweise unter den 614 Abgeordneten und ihren Fraktionen eine Absprache darüber stattgefunden hat, daß die Ministerin über ihr Ministerium die Beantwortung für alle übernimmt. Das entscheidende Schreiben von Prof. Jürgen Richter v. 14. August 2006 hat folgenden Wortlaut:

   
Date: Mon, 14 Aug 2006 15:04:08 +0200
Subject: Forschungsgruppe G. O. Müller; Kritik an der Relativitätstheorie
From: „Richter, Juergen /711″
To: „Jocelyne Lopez“
Sehr geehrte Frau Lopez,

sie haben unter dem 31. Juli der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan, Mitglied des Deutschen Bundestages, unter der Überschrift „Freiheit der Wissenschaft nach Artikel 5 des Grundgesetzes“ eine E-Mail zugesandt. Frau Bundesministerin Dr. Schavan lässt Ihnen danken und hat das Schreiben dem Referat „Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung“ im BMBF zur Beantwortung übergeben.

Es soll zuallererst darauf hingewiesen werden, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung aus grundsätzlichen Erwägungen keine Stellungnahme zu wissenschaftlichen Thesen und Theorien abgibt. Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung sind unter den Experten in der Wissenschaft selbst zu diskutieren. Hierzu gehört auch die von der Forschungsgruppe G. O. Müller vorgebrachte Kritik an der Speziellen Relativitätstheorie von A. Einstein aus dem Jahre 1905.

Des Weiteren ist festzustellen, dass die Ergebnisse der Forschungsgruppe G. O. Müller veröffentlicht wurden, zum einen in gedruckter Buchform und zum anderen im Internet. Die Forschungsergebnisse sind damit öffentlich breit zugänglich. Ihr Vorwurf, die Forschungs- gruppe könne ihre Meinung nicht öffentlich äußern, ist daher unrichtig und eine Verletzung der Grundrechte in Bezug auf freie Meinungsäußerung kann nicht festgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Jürgen Richter

*******************************************************
Prof. Dr. Juergen Richter
Bundesministerium fuer Bildung und Forschung, Referat 711, 53175 Bonn
Tel.: 01888 57 3222 Fax: 01888 57 8 3222
E-mail: juergen.richter@bmbf.bund.de

  
Im weiteren Schriftwechsel hat Prof. Richter am 7. Mai 2007  –  also nach weiteren 9 Monaten  –  Frau Lopez mitgeteilt, daß die „Experten in der Wissenschaft“ für fachliche Fragen zur experimentellen Nachprüfung und Bestätigung der Speziellen Relativitätstheorie beim Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik / Albert Einstein Institut in Potsdam/Golm zu finden seien.

Auch dieser Verweis auf die Zuständigkeit des genannten Instituts für die Beantwortung kritischer Fragen zur Relativitätstheorie ist von großer Bedeutung, weil damit erstmals seit 1922 eine akademische Einrichtung von einer Regierungsbehörde angewiesen worden ist, Kritik der Relativitätstheorie zu beantworten, die seit 1922 von akademischen Einrichtungen strikt ignoriert und verleugnet worden ist.

Mit der Entscheidung von Frau Bundesministerin Schavan v. 14. August 2006 und mit der Mitteilung vom 7. Mai 2007 über die Zuständigkeit des Max-Planck-Instituts ist das Ende der 85-jährigen Periode der absoluten Unterdrückung der Kritik der Speziellen Relativitätstheorie eingeläutet worden. Wir zögern nicht, diese Entscheidungen historisch zu nennen, wenn auch die praktischen Konsequenzen sich erst in den kommenden Jahren einstellen werden.

(Zitatende)

Beste Grüße Ekkehard Friebe

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