Fehler-Katalog zu beiden Relativitätstheorien

Die Forschungsgruppe G. O. Mueller bringt in Kapitel 2 ihrer Dokumentation einen
Fehler-Katalog zu beiden Relativitätstheorien, der 168 Seiten umfasst.
Nachstehend bringe ich speziell eine Fehlerbe­sprechung: „B: Licht / Fehler Nr. 2″, 
die ich für besonders wichtig halte:

Zitat:

Alle verschieden bewegten Beobachter sollen für einunddenselben Lichtstrahl dieselbe Lichtgeschwindigkeit c messen 

Diese Behauptung ist eine zentrale Aussage der Theorie: sie behauptet die Nicht-Relativität der Lichtfortpflanzung. Damit wird die Lichtgeschwindigkeit zu einem absoluten Wert erklärt.

Bei Albert Einstein (AE 1905, S. 891) ist von den beliebig verschieden bewegten Beobachtern nicht ausdrücklich die Rede; versteckt sind sie in den „Koordinatensystemen“, für die „die gleichen elektrodynamischen und optischen Gesetze gelten“ (AE 1905, S. 891). Er folgert also seine absolute Lichtgeschwindigkeit nicht aus empirischen Messungen, sondern aus der Geltung derselben Gesetze in allen inertialen Systemen. Weitere Aussagen finden sich S. 899 („auch im bewegten System gemessen“) und S. 900-901 („im bewegten System gemessen … falls dies im ruhenden System der Fall ist“).

M. v. Laue 1913 (S. 35) bezeichnet es ausdrücklich als „Annahme“, die „über den experimentellen Befund hinaus“ geht, „daß die Lichtgeschwindigkeit in allen Systemen denselben Wert“ hat. Zur Begründung behauptet er, diese Annahme sei „vom Relativitätsprinzip notwendig gefordert“ und bezeichnet diese Annahme als „Gesetz“. Es wird also eine über den Befund hinausgehende (!), also nicht gedeckte Annahme gemacht und anschließend kurzerhand zum Gesetz erhoben. So weit die Quellenlage. Die kritische Analyse der behaupteten Nicht-Relativität, also der absoluten Konstanz der Lichtgeschwindigkeit ist ein ständiges Thema der Kritiker seit 1909:

(1) Es handelt sich um eine Annahme, für die es keine empirische Bestätigung gibt; v. Laue selbst gibt zu, daß sie „über den experimentellen Befund hinausgeht“.

(2) Experimentell nicht bestätigte Annahmen können unmöglich als „Gesetze“ gelten, selbst wenn man sie dazu ernennt.

(3) Die Annahme der absoluten Konstanz kann keine vom „Relativitätsprinzip geforderte“ Aussage sein, weil sie dem Relativitätsprinzip direkt widerspricht, das Relativitätsprinzip für Bewegungen für die Bewegung des Lichts außer Kraft setzt.

(4) Während Albert Einstein 1905 überhaupt keinen empirischen Befund für seine Annahme angeben kann, bezieht sich v. Laue 1913 (S. 35) auf den Michelson-Morley-Versuch (MMV): er soll bewiesen haben, daß die „Lichtfortpflanzung im Vakuum … bezogen auf alle Systeme, nach allen Richtungen gleichmäßig erfolgt“. Diese Behauptung kann durch den ersten Versuch, 1881/87 erstmalig und mit unvollkommenen Instrumenten unternommen und nicht vollständig durchgeführt, überhaupt nicht bewiesen werden, sondern wird, ganz im Gegenteil, durch ein sehr geringes positives Ergebnis bereits des MMV höchst unwahrscheinlich gemacht.

(5) Spätestens aber nach Sagnac 1913 oder D. C. Miller 1925 und 1927 hätten v. Laue und alle Relativisten den Verlust aller Grundlagen für das „Gesetz“ öffentlich einräumen und das „Gesetz“ kassieren müssen.

Der Haltlosigkeit in der Sache entspricht Albert Einsteins listige Methode seiner Argumentation in AE1905: auf S. 891-892 gibt er noch zu, daß Relativitätsprinzip und absolute C-Konstanz „nur scheinbar unverträglich“ sind, macht aber beide schon zur Voraussetzung für die weiteren Überlegungen; S. 895 werden beide Behauptungen zu Prinzipien ernannt, auf die sich alles weitere stützt; S. 899 dreht Albert Einstein den Spieß um: nun wird die absolute Konstanz von den Prinzipien sogar „verlangt“: „wie das Prinzip der Konstanz der Lichtgeschwindigkeit in Verbindung mit dem Relativitätsprinzip verlangt“, beide Prinzipien sollen offensichtlich bereits als vereinbar gelten und gehen in Albert Einsteins Transformationsgleichungen (S. 899-900) ein; S. 900-901 stellt Albert Einstein überraschend fest, daß die Vereinbarkeit der beiden Prinzipien noch nicht bewiesen (!) sei; S. 901 beweist er dann die Vereinbarkeit beider Prinzipien unter Verwendung der Transformationsgleichungen von S. 899-900 – in die seine beiden Prinzipien bereits eingegangen waren.

Albert Einstein baut also darauf, daß der Leser eine verschlungene Argumentationslinie über 10 Textseiten nicht mehr überblicken kann, in denen Behauptungen aufgestellt, ihre Beweise aber erst für später angekündigt werden, inzwischen wird mit den Behauptungen schon gerechnet und die Behauptungen in Formeln eingebracht, aus denen sie später „bewiesen“ werden können.

Immerhin hat Albert Einstein nicht vergessen das Kaninchen, das er aus dem Hut zaubern will, vorher hineinzutun. Die offizielle Physik der Nobelpreisträger Planck, v. Laue, Einstein und Born und ihrer Nachfolger verkauft diese Methode und dieses Ergebnis seit 100 Jahren erfolgreich als geniale Revolution aller unserer Vorstellungen über Raum und Zeit.

Zur grundsätzlichen Problematik: Wenn das Licht sich bewegen soll und in seiner Ausbreitung (Fortpflanzung) eine meßbare Geschwindigkeit aufweisen soll (alle sind sich einig über die 300000 km/sec), dann müßte auch diese Bewegung dem Relativitätsprinzip Galileis unterliegen, also stets in Bezug auf ein Bezugssystem angegeben werden. Als mögliche Bezugssysteme stehen für diesen Zweck grundsätzlich 3 naheliegende physikalische Optionen zur Auswahl: (1) die Lichtquelle; (2) das Medium (der Äther oder nur der Raum selbst), in dem sich das Licht ausbreitet; (3) der Empfänger (Beobachter), der das Eintreffen des Lichtstrahls feststellt. Quelle, Medium und Empfänger können sich gegeneinander bewegen, und ein Lichtstrahl kann sich gegen jedes der drei Objekte anders bewegen. Jede physikalische Betrachtung der Lichtbewegung muß vier Objekte einbeziehen.

In der Literatur, größtenteils auch der kritischen, wird allgemein angenommen, daß die Option 1 (Lichtquelle) als Bezugssystem für die Lichtgeschwindigkeit ausscheidet, weil man allgemein die Unabhängigkeit der Lichtgeschwindigkeit von der Quelle für erwiesen annimmt (bekannte Ausnahmen: W. Ritz; M. La Rosa).

Die Option 2 (Medium, Äther, Raum) wird von Albert Einstein von 1905 bis 1920 angeblich für „abgeschafft“ erklärt, käme also im Rahmen seiner SRT erst wieder nach 1920 in Betracht, ist jedoch in der Relativistik nach 1920 nicht zur Kenntnis genommen worden.

So bleibt für die Relativistik seit 1905 als Bezugssystem nur die Option 3 (Beobachter) verfügbar: und hier verfügt Albert Einstein eine Behauptung als Prinzip, für die es auch nicht den Schatten eines empirischen Beweises gibt, und die außerdem gegen sein eigenes Relativitätsprinzip (und das Galileis) verstößt.

Darin, ohne jeglichen empirischen Befund eine reine Behauptung als universelles Prinzip der Physik auszugeben, könnte die vielgerühmte physikalische Kühnheit der Theorie tatsächlich bestehen. Angesichts des Ergebnisses erweist sich die Kühnheit jedoch als Leichtsinn. Geradezu eine Absurdität ist v. Laues Behauptung, ausgerechnet das Relativitätsprinzip fordere (!) notwendig dieselben Meßwerte für C in allen Systemen, also die Nicht-Relativität. Albert Einstein hatte immerhin noch eine wenn auch nur „scheinbare Unverträglichkeit“ eingeräumt.

Erst die Relativität aller Bewegungen großartig verkünden und anschließend die Relativität für eine bestimmte Erscheinung unterdrücken: das ist sogar Albert Einstein selbst als „scheinbar unverträgliche Voraussetzung“ (AE1905, S. 891-892) aufgefallen. Bei v. Laue wird der Widerspruch ausdrücklich zum Gesetz erhoben. Albert Einstein und seine Nachfolger gehen gern noch einen Schritt weiter und wollen die – angeblich überall mit gleichem Wert gemessene – Lichtgeschwindigkeit sogar zur Einheit des Messens machen, um ihre mathematischen Konstrukte zu vereinfachen. Die Relativisten wollen damit den Grundwiderspruch ihrer Theorie sogar in das empirische Messen einführen. Dabei vergessen sie, daß sie einen Quotienten aus zwei Werten bilden müssen, von denen sie einen Wert empirisch bisher gar nicht messen können: die Zeit für die Ein-Weg-Geschwindigkeit.

AE 1905. – Laue, Max v.: Das Relativitätsprinzip. 2. Aufl. 1913.

(Zitatende)

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