Ernst Kammerer: „Die Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit“

In den beiden letzten Beiträgen vom 20.11.10. und 22.11.10. in diesem Blog wurde über Ernst Kammerer berichtet. Deshalb will ich eine wichtige Arbeit von Kammerer erneut ins Gedächtnis rufen:
Die Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit 
Nachstehend bringe ich aus dieser Arbeit das „Schlusswort“ von den Seiten 76 bis 77.

Zitat:

Schlusswort
Aus der in der Vorbetrachtung wiedergegebenen Buchbesprechung von Herrn Prof. Dr. Jordan geht hervor, daß bereits „zahllose Schriften“ gegen die Relativitätstheorie veröffentlicht worden sind, worüber dem Leser vermutlich nicht die geringste Nachricht zugekommen ist, ganz im Gegensatz zu der reichlichen Versorgung mit „Bestätigungen zugunsten der Relativitätstheorie“. Wer auch nur flüchtig die vorausgehenden Ausführungen gelesen hat, wird nicht mehr davon überzeugt sein, daß in diesen „zahllosen Schriften“ durchgehend nichts als banaler Unsinn niedergelegt sei, der sie jeder Beachtung als unwert erweise. Man muß vielmehr annehmen, daß darin nicht wegzuleugnende Mängel der Relativitätstheorie erörtert wurden. Für bestimmte Fälle kann sogar nachgewiesen werden, daß Täuschungsmanöver bloßgestellt wurden, mit denen Einstein bei der Entwicklung der Relativitätstheorie operiert. Sollte es wirklich nur das Werk eines blindwirkenden Zufalles sein, daß alle Benachrichtigungen der Öffentlichkeit über solche Bloßstellungen ausgeblieben sind?

Wenn trotz allem Arbeiten gegen die Relativitätstheorie bekannt geworden sind, dann sind sie in ihrem Wirksamwerden und bei ihrer Verbreitung nach Kräften behindert worden, wie wir es an der Behandlung der Arbeiten von Herrn Prof. Dr. Sapper deutlich zu erkennen vermögen. Dabei müssen die Einwände gegen diese Arbeiten solange als Irreführung gelten, als eine Entkräftung der dagegen erhobenen Beanstandungen nicht unternommen wird.

Bei dieser Forderung nach Entkräftung der Beanstandungen geht es um die Frage, ob in Zukunft die Praktiken Einsteins, oder ob die Verpflichtung zur Wahrheit das Wesen der wissenschaftlichen Betätigung bestimmen. Nicht durch psychologische „Studien“ über die Verfasser, nicht durch Hinweise, welche Fremdsprachen sie nicht beherrschen oder welche akademische Ränge sie nicht besitzen, sondern allein durch logische Auseinandersetzung mit den Argumenten selbst, müssen Punkt für Punkt die Einwände entkräftet werden, welche die Beweisführung zugunsten der Relativitätstheorie als dreiste Betrugsmanöver erscheinen lassen. Wenn dies nicht geschieht, dann muß der Leser daraus die Konsequenz selbst ziehen. In diesem Falle erfüllt die Fachwissenschaft nicht mehr die Aufgabe, die ihr als öffentliches Amt übertragen worden ist und allein diejenigen, die von den Zusammenhängen erfahren, tragen an Stelle der Fachwissenschaft die Verpflichtung dieser Aufgabe, die dann nur noch unter Umgehung der Fachwissenschaft auf Sonderwegen erfüllt werden kann.

(Zitatende, Hervorhebung durch Fettdruck von Friebe)

Beste Grüße Ekkehard Friebe 

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