Die Übertragung des „Relativitätsprinzips der Elektrodynamik“ auf die Mechanik soll mit keinem empirischen Ergebnis in Widerspruch geraten
Aus Kapitel 2, Fehler-Katalog der Dokumentation der Forschungsgruppe G. O. Mueller bringen wir jetzt einen weiteren Abschnitt, der die Methodik der „wissenschaftlichen“ Behandlung der Speziellen Relativitätstheorie (SRT) aufzeigt.
Zitat:
Q: Methodik / Fehler Nr. 1
Die Übertragung des „Relativitätsprinzips der Elektrodynamik“ auf die Mechanik soll mit keinem empirischen Ergebnis in Widerspruch geraten
M. v. Laue 1913 (S. 1-7) entwickelt den Begründungszusammenhang und den eigentlichen Zweck der SRT von Albert Einstein folgendermaßen
(1) es gibt ein Relativitätsprinzip der Mechanik (Galilei);
(2) es gibt ein Relativitätsprinzip der Elektrodynamik (Maxwell);
(3) S. 7: „Wären beide Relativitätsprinzipe, das eine für die elektrodynamischen, das andere für die mechanischen Erscheinungen gültig, so definierten beide zusammen doch wieder ein ausgezeichnetes System; sie höben daher ihre Bedeutung gegenseitig auf. An Vorgängen, welche weder rein mechanische noch rein elektrodynamische sind – rein elektrodynamische gibt es überhaupt nur im leeren Raume, sonst sind immer irgend welche Körper mit ihren mechanischen Eigenschaften daran beteiligt – müßte sich dann eine absolute Bewegung erkennen lassen.“ Fügt hierzu eine Fußnote an, in der er auf die Möglichkeit verweist, „die Erdgeschwindigkeit durch Messung der Lichtgeschwindigkeit relativ zur Erde parallel und entgegengesetzt der Erdgeschwindigkeit“ festzustellen. Unmittelbar anschließend fortfahrend, gesperrt gesetzt: „Es kann daher in der ganzen Physik nur ein Relativitätsprinzip geben, wenn es diesen Namen wirklich verdienen soll.“
(4) Nach dem angeblichen Zwang zur Einheit stellt sich die Frage, welches der beiden Relativitätsprinzipe die Physiker obsiegen lassen: „Wir kommen mit keinem empirischen Ergebnis in Widerspruch, wenn wir das Relativitätsprinzip der Elektrodynamik auf die Mechanik übertragen. Das Umgekehrte wäre hingegen nicht möglich.“ Anschließend, gesperrt gesetzt: „Es ist daher das Relativitätsprinzip der Elektrodynamik, dem wir universelle Gültigkeit zuschreiben müssen, wenn wir nicht überhaupt auf ein solches verzichten wollen.“
In Punkt 3 zeigt M. v. Laue in schöner Offenheit den Kern aller Motive vor: es „müßte sich dann eine absolute Bewegung erkennen lassen“; das ist der eigentliche Horror! M. v. Laue bestreitet an dieser Stelle gar nicht, daß die absolute Bewegung empirisch festgestellt werden kann, sondern stellt diese Möglichkeit hin als etwas, was verhindert werden muß!
Es gibt also offensichtlich in der Physik möglicherweise Erkenntnisse, die unerwünscht sind und deshalb verhindert werden müssen, wie z.B. der Nachweis einer absoluten Bewegung. Auch das ist Physik und verdiente, weiteren Kreisen der Öffentlichkeit bekannt gemacht zu werden. M. v. Laue 1913 führt einige Seiten später (S. 13 – 16) das bekannte angebliche Ergebnis des Michelson-Morley-Versuchs vor: „keine Spur“ einer Verschiebung der Interferenzstreifen sei beobachtet worden; weil er in Wahrheit nur eine Spur gefunden hatte, hatte Michelson aufgegeben, das Experiment abgebrochen, nicht einmal vollständig zu Ende geführt. Bereits 1905 hatten Morley / Miller in Cleveland wieder eine Drift von 8,7 km/sec. gemessen, und in demselben Jahr 1913, in dem v. Laues 2. Auflage erscheint, wird in Frankreich Sagnac seine gemessenen Laufzeitunterschiede veröffentlichen.
(Zitatende)
Lesen Sie bitte hier weiter! (Seiten 143 bis 145).
Beste Grüße Ekkehard Friebe
- 4. Februar 2010
- Projekt G.O. Mueller
- Kommentare (0)