CERN-Neutrinoexperiment: Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister Philipp Rösler

Von Jocelyne Lopez 
Zitat vom 4. Mai 2013
CERN-Neutrinoexperiment: Fachaufsichtsbeschwerde an Bundesminister Philipp Rösler 
Ich verweise weiter auf meinen Schriftwechsel aus dem Jahre 2012 mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) über die Klärung der Frage, wie die Uhren beim Neutrino-Experiment (CERN) synchronisiert wurden, siehe komplette Zusammenstellung der Austausche in diesem Blog: Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. 
Am 30.03.2013 habe ich erneut die PTB um Beantwortung von 4 entscheidenden Fragen zur widerspruchsfreien Interpretation der Messergebnisse durch die Öffentlichkeit gebeten, die leider unbeantwortet geblieben sind. Ich informiere nachstehend über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit:

03.05.2013 – Fachaufsichtsbeschwerde an Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin

Herrn Dr. Philipp Rösler, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Berlin
(Kontaktformular: https://www.bmwi.de/DE/Service/kontakt.html )

Cc:

Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag – Volker Kauder – fraktion@cducsu.de

Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag – Dr. Frank-Walter Steinmeier – oeffentlichkeitsarbeit@spdfraktion.de

Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bundestag – Rainer Brüderle – pressestelle@fdp-bundestag.de

Vorsitzender der DIE LINKE-Fraktion im Bundestag – Dr. Gregor Gysi – fraktion@linksfraktion.de

Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag – Renate Künast / Jürgen Trittin – info@gruene-bundestag.de

Betr.: 
Fachaufsichtsbeschwerde
wegen widersprüchlicher Informationen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zur Interpretation der Messergebnisse des CERN-Neutrino-Experiments

Sehr geehrter Herr Bundesminister Rösler,
sehr geehrte Damen und Herren Bundestagabgeordnete,

hiermit reiche ich eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen gesetzwidrigen Verhaltens der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in der im Betreff genannten Angelegenheit ein.

Durch qualifizierte Informationen von Fachleuten im Internet ist mir bekannt geworden, dass Unklarheiten über die Synchronisation der Uhren beim Neutrino-Experiment aus dem Jahre 2011 zwischen CERN und LNGS bestehen, wobei die PTB zuständig und verantwortlich für diese Synchronisation war – zusammen mit dem Schweizer Metrologie-Institut METAS.

Vor diesem Hintergrund habe ich im Mai 2012 eine Bürgeranfrage im öffentlichen Interesse im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes (IFG) an die PTB gerichtet, um diese Unklarheiten durch präzise und gezielte Fragen zu beseitigen und somit eine eindeutige Beurteilung und Auswertung der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler aus der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Eine komplette und aktuelle Zusammenstellung meiner Austausche mit der PTB zwischen dem 31.05.2012 und dem 15.03.2013 entnehmen Sie bitte im Internet aus folgendem Link:

Neutrino-Experiment: Anfrage an die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Wie es aus dieser Korrespondenz hervorgeht, wurde der im Rahmen des IFG legitimierte Informationsanspruch der Allgemeinheit keineswegs durch die PTB angemessen und zufrieden stellend befriedigt, so dass eine Auswertung und eine widerspruchsfreie Interpretation der Messergebnisse durch qualifizierte Wissenschaftler und interessierte Bürger aus der Allgemeinheit nach wie vor nicht möglich ist. Die PTB verwickelte sich nämlich in einen gravierenden Widerspruch zwischen zwei inkompatiblen Berechnungsmethoden (gemäß Einstein oder gemäß Sagnac), die gleichzeitig zugrunde gelegt worden seien, und weigerte sich anschließend am 30. März 2013 gegenüber der Allgemeinheit, berechtigte Fragen zur Lösung dieses gravierenden Widerspruchs zu beantworten.

Dieses Verhalten ist inakzeptabel: Die Allgemeinheit hat einen legitimen Anspruch auf die widerspruchsfreie Auswertung und Interpretation eines extrem teuren Experiments, das sie vollständig mit Steuergeldern finanziert hat. Hierzu möchte ich das Berliner Informationsfreiheitgesetz zitieren:

§ 1 – Zweck des Gesetzes : „Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht das in Akten festgehaltene Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.“

Ich möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung des Art. 20 (3) Grundgesetz hinweisen und bitte Sie als Aufsichtsbehörde der PTB zur Wiedererstellung der Rechtskonformität zu veranlassen, dass die 4 folgenden der PTB am 30. März 2013 gestellten Fragen noch beantwortet werden:

1) Trifft es zu, dass die Effekte der Speziellen Relativitätstheorie aufgrund ihrer Geringfügigkeit und Irrelevanz bei der routinemäßigen GPS-Anwendung nicht berücksichtigt werden, was gegebenenfalls im Widerspruch zu Auskünften der PTB stünde?

2) Trifft es zu, dass experimentell nachgewiesen wurde, dass der Sagnac-Effekt gilt und dementsprechend das Licht mit c+v läuft, was gegebenenfalls im Widerspruch zu Auskünften der PTB stünde?

3) Trifft es zu, dass bei der Auswertung der Messdaten mit zwei verschiedenen Bezugssystemen gearbeitet wird, und zwar mit einem realen, bewegten Bezugssystem „rotierende Erde“ und mit einem fiktiven, ruhenden Bezugssystem „Erdmittelpunkt“?

4) Wenn ja, trifft es zu, dass gemäß dem Vorgang von N. Ashby die PTB zur Transformation der Zeit zwischen den beiden Systemen die Galilei-Transformation (t´ = t) und nicht die Lorentz-Transformation ( t´ = gamma ( t – x v / c^2 ) ) verwendet?

Für eine Antwort bzw. einen Zwischenbescheid bis zum 3. Juni 2013 danke ich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Mitunterzeichner:

Dr. Wolfgang Engelhardt, ehemaliger Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Plasmaphysik, Garching
Dipl.-Ing. Ekkehard Friebe, Regierungsdirektor i.R. des Deutschen Patentamtes
OStR Peter Rösch, Wissenschaftlicher Lehrer im Schuldienst B.-W. 

Zitatende!

Kommentare

  1. herbert sommer 15. Mai 2013 (20:22 Uhr)

    Der Sagnac-Effekt ist wieder ein unmissverständlicher experimenteller Beweiss für die Existenz des leeren, absoluten Raumes, als Medium und Bezugsystem der Lichtfortpflanzung bzw. –ausbreitung, und damit auch als ausgezeichnetes Bezugsystem der wirklichen Bewegungen sämtlicher beobachtbaren Objekten im Universum.

    Nur der tatsächliche Ortswechsel im Raumvolumen des Weltalls stellt die wirkliche Bewegung eines Objektes dar. Sämtliche Abstandsänderungen, die sich dabei zu allen anderen Objekten im Raum ergeben, sind physikalisch bedeutungslose Relativbewegungen, die als Differenz der wirklichen, absoluten Bewegungen entstehen.

    Der Sagnac-Effekt, neben der Feststellung der absoluten Geschwindigkeit der Erde von 377 km/s relativ zur Hintergrundstrahlung – und somit auch relativ zum leeren Raum -, sowie der beobachteten Abhängigkeit der Ganggeschwindigkeit absolut bewegter Uhren im GPS-System und der kontraktionsbedingten Kompensation orthogonaler Lichtstrahlen im Michelson-Interferometer zeugen zweifellos von der Richtigkeit der Lorentz-Relativitätstheorie gegenüber der fehlerhaften, irrtümlichen Einstein-Interpretation der relativistischen Erscheinung

    Wenn man dazu noch die in den grossen Beschleunigern feststellbare Änderung der Massen, Längen und Eigenperioden hochbeschleunigter Teilchen hinzurechnet, dann kann überhaupt gar kein Zweifel mehr an obige Behauptung bestehen.

    Nach der Lorentz-Relativitätstheorie entsprechen nämlich allen diesen Beobachtungen objektive und physikalisch wirkliche, materielle Änderungen der bewegten Objekte. Nach Einstein handelt es sich dabei jedoch nur um gewisse wechselseitige Scheineffekte, die sich durch eine vom Beobachter vorgenommene, besondere Uhrzeigereinstellung ergeben. Diese lächerliche Auffassung wird heute noch unbegreiflicherweise als eine der grössten Leistungen des menschlichen Geistes gelobt und verherrlicht.

    Man erkennt leicht, dass Einstein die wirklichen Vorgänge der relativistischen Physik niemals richtig verstanden hat. Was er nur teilweise zu erklären versuchte, ist die relativistische Symmetrie der Lorentz-Transformation, ohne dabei zu begreifen, dass sie gerade aus den asymmetrischen Ansatzgleichungen hervorgeht, die sich deutlich auf ein ausgezeichnetes Bezugsystem, wie dem Äther, beziehen. Und da dieser gedachte, abstrakte Äther den Raum ganz ausfüllte, in ihm absolut ruhte und überhaupt keine materiellen Eigenschaften besass, so war er mit dem Raumvolumen vollkommen identisch.

    Als Einstein, mit dem Äther auch den Raum als Medium und Bezugsystem der Lichtausbreitung missachtete, legte er damit den Grundstein für die Denkfehler und Widersprüche seiner Theorie. Die Ablehnung des überflüssigen Äthers war schon ganz richtig, denn die relativistischen Veränderungen absolut bewegter Objekte werden nicht von vermeintlichen mechanischen Wechselwirkungen mit dem Äther, sondern durch die Trägheit der Energie verursacht. Der Raum, als Ausbreitungsbereich des Lichtes und dreidimensionale Ausdehnung, in der alle wirklichen Bewegungen als Ortsänderungen stattfinden, darf aber in keinem Fall missachtet werden. Durch diesen Fehler wird die Theorie irrelevant und vernunftwidrig.

    Dagegen erweist sich, wenn man den Äther durch den equivalenten Raum ersetzt, die Lorentz-Relativitätstheorie als eine konstruktive Theorie, die mit allen experimentellen Ergebnissen verträglich ist und diese absolut vernünftig und wiederspruchslos begründet und erklärt. Darüber hinaus ergibt sie durch Verallgemeinerung auf beschleunigte Systeme eine mathematisch identische Theorie wie die Einsteinsche Allgemeine Relativitätstheorie, die sich aber nicht von einem zu erklärenden Prinzip ableitet, sondern dieses Prinzip gerade aufgrund bekannter physikalischer Gesetze ableitet und erklärt.

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