Verantwortung in der Wissenschaft

von Ulrich Rüdiger

Leitartikel der Zeitschrift Physik Journal
der Deutschen Physikalischen Gesellschaft vom Dezember 2011:

Verantwortung in der Wissenschaft
Ulrich Rüdiger
Rektor der Universität Konstanz und Professor für Experimentalphysik

Auszüge: “Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg weist durch seine wissenschaftsbezogene Auslegung des Begriffs der Unwürde weit über den Fall Schön hinaus.

[…] Als gravierende Verstöße gegen die Grundsätze der Redlichkeit und guter wissenschaftlicher Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Datenfälschungen von Jan Hendrik Schön gebrandmarkt. Damit hat sich der ehemalige Konstanzer Physiker, so urteilen die Richter am 14. September 2011 in Mannheim, als unwürdig zum Führen des Doktorgrades erwiesen. Mit diesem Richterspruch ist nicht nur eine gerichtliche Auseinandersetzung im Sinne der Universität Konstanz ausgegangen. Das Urteil weist weit über diesen Einzelfall hinaus: Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt demnach im Nachhinein den Entzug des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit – im Einklang mit § 35 Abs. 7 des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg.

Damit hat ein deutsches Gericht zum ersten Mal den Begriff der Unwürdigkeit wissenschaftsbezogen ausgelegt und sich klar zu den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis bekannt. Dass diesen Grundsätzen in richterlicher Instanz der Stellenwert zugebillgt wird, der ihnen als unabdingbare Basis jedweder Möglichkeit von Wissenschaft zukommt und sie in gesellschaftlichem Auftrag schützt, ist nicht hoch genug einzuschätzen.
[…]
Vor dem Hintergrund der Bedeutung des wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Jan Hendrik Schön konnten wir dieses Urteil nicht akzeptieren. Mit der Berufung ging es der Universität Konstanz um die grundsätzliche Frage, wie Universitäten auf schwere wissenschaftliche Vergehen reagieren können. Das Urteil des höher-instanzlichen Gerichts in Mannheim hob das Freiburger Urteil nicht nur zu meiner großen Erleichterung auf. Die gesamte wissenschaftliche Gemeinschaft wird es mit großer Genugtuung aufgenommen haben. Dass das Vertrauen in die Echtheit und die Dokumentation von Originaldaten und in die Reproduzierbarkeit experi-menteller Ergebnisse aller wissenschaftlichen Tätigkeit zugrunde liegen muss, ist für mein Fach, die experimentelle Physik, eine Selbstverständlichkeit. Für alle anderen exakten Wissenschaften gilt fraglos dasselbe – wie es überhaupt ohne das Prinzip wissenschaftlicher Redlichkeit keine Wissenschaft geben kann.” […]

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Anmerkungen der Redaktion:

Es ist äußerst bedeutsam, dass Prof. Dr. Ulrich Rüdiger in diesem Leitartikel von Physik Journal der Deutschen Physikalischen Gesellschaft die erstmalige wissenschaftsbezogene Auslegung des Begriffs der Unwürdigkeit durch ein deutsches Gericht hervorgehoben und begrüßt hat. Auch von besonderere Wichtigkeit ist sein Bekenntnis, dass „das Vertrauen in die Echtheit und die Dokumentation von Originaldaten und in die Reprodu-zierbarkeit experimenteller Ergebnisse aller wissenschaftlichen Tätigkeit zugrunde liegen muss“ und für ihn auch eine Selbstverständlichkeit ist.

Vor diesem Hintergrund würde es sich geradezu anbieten, dass Prof. Rüdiger eine Vermittlungsrolle gegenüber der Deutschen Physikalischen Gesellschaft zur Klärung eines anderen Falls der Vorwürfe von Unwürdigkeit in der experimentellen Physik in Erwägung zieht, dessen Prüfung leider zwei Mal von einem Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft ignoriert wurde (2008 von Prof. Dr. Gerd Litfin, 2010 von Prof. Dr. Wolfgang Sandner): Die seit 1972 weltweit erhobenen Vorwürfe über Datenmanipulation, Methodologiefehler und mangelnde Aussagekraft des berühmten Experiments Hafele-Keating mit Atomuhren-transport, siehe:

Manipulation der Ergebnisse des berühmten Experiments Hafele/Keating

Der von Prof. Dr. Ulrich Rüdiger in diesem Leitartikel von Physik Journal der Deutschen Physikalischen Gesellschaft dargelegte Einzelfall belegt nämlich eindrucksvoll die erfreuliche Tatsache, dass die Universitäten auf schwere wissenschaftliche Vergehen reagieren können. Prof. Rüdiger könnte als Rektor einer Universität und als Professor für Experimentalphysik vor diesem Hintergrund einen wesentlichen Beitrag zur Klärung eines in Verruf geratenen Experiments und zur Wiedererstellung des Vertrauens in die Echtheit von Originaldaten leisten. Es wäre äußerst wünschenswert im Rahmen einer Theorie, die seit mehreren Jahrzehnten als bestens experimentell bestätigt gilt. Der damalige Präsident der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Prof. Dr. Gerd Litfin, hatte auch am 05.05.2008 angemessen und verantwortungsbewußt auf eine Bitte um Prüfung dieses Falls reagiert:

Zitat:

Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor Friebe,

im Namen des Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft möchte ich Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich des Experiments von Hafele/Keating danken und Ihnen mitteilen, dass wir diese – nach Rücksprache mit dem Präsidenten – an das zuständige Fachgremium der DPG (Fachverband Gravitation), mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet haben. Sehr gerne werden wir Sie über die ersten Zwischenergebnisse sowie natürlich über das Schlussergebnis der Prüfung auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Genath
Persönlicher Referent des Präsidenten
DPG-Geschäftsstelle

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NB: Am 7. Dezember 2011 habe ich, Ekkehard Friebe, Herrn Professor Dr. Ulrich Rüdiger mit E-Mail auf die am gleichen Tage erfolgte  Veröffentlichung dieses Beitrages  im Blog "Kritische Stimmen zur Relativitätstheorie" hingewiesen. In dieser E-Mail habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich mich sehr freuen würde, wenn er sich auch zur Klärung dieses Falls einbringen und eine Vermittlungsrolle gegenüber der Deutschen Physikalischen Gesellschaft übernehmen könnte.

Kommentare

  1. Andreas Michalowski 29. Dezember 2011 (18:47 Uhr)

    Lieber Herr Friebe,

    unter der von Ihnen verlinkten Seite mit der Antwort des Referenten des Präsidenten der Deutschen Physikalischen Gesellschaft vom 06. August 2008 ist die Sache mit dem angeblich gefälschten Experiment „Hafele/Keating“ doch offensichtlich beendet.

    In der Antwort vom Referenten Dr. Peter Genath heißt es:

    „Dieser (Fachverband) kommt zu folgendem Resultat: Die Ergebnisse von Hafele/Keating befinden sich erstens – innerhalb der Fehlergrenzen der damaligen Uhren – in Übereinstimmung mit den Vorhersagen aus Spezieller und Allgemeiner Relativitätstheorie. Zweitens wurden sie immer wieder mit wachsender Genauigkeit bestätigt. Es gibt nicht den leisesten Zweifel, dass die Ergebnisse der Speziellen und Allgemeinen Relativitätstheorie falsch sein könnten. Zusammenfassend stellt der Fachverband damit fest: Die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie ist in tausenden von Hochpräzisions-Experimenten immer besser bestätigt worden. Viele Technologien des täglichen Lebens funktionieren nur, weil die Spezielle und Allgemeine Relativitätstheorie richtig berücksichtigt wurde. Es kann keinen Zweifel an der Gültigkeit dieser Theorien im Rahmen der heutigen Messgenauigkeit geben.“

    Gerade im Anbetracht der Tatsache, dass die Relativitätstheorie sich sogar bei heutigen noch viel genaueren Experimenten bewährt hat, ist Ihr nicht enden wollendes Nachfragen und UNBEGRÜNDETES Anzweifeln unverständlich. Genauso wäre die Zeit für die meisten auch zu kostbar um weitere Beweise für den Satz des Phytogoras zu suchen. Wenn Sie auch nur die geringste Vorstellung davon hätten, wie präzise andere Experimente die RT bestätigen! Genauso sinnlos könnten Sie die Aufzeichnungen von Galileo Galilei nach Mess- oder Auswertungsfehlern durchsuchen um die klassische Mechanik zu widerlegen.

    Ich hoffe ich werde in meinem Leben immer rechtzeitig erkennen, wenn ich unrecht hatte. Können Sie sich vorstellen, dass wir in Ihrem Blog mal lesen werden: „Meine jahrzehntelangen Zweifel sind nun endlich ausgeräumt. Ich halte die RT für möglicherweise korrekt, da ich – so wie auch unzählige Wissenschaftler trotz großen Anstrengungen – keinen begründeten Zweifel dagegen vorbringen kann.“

    Ich hätte davor sogar großen Respekt. Das ständige Zitieren von unsinnigen Quellen – bei denen das Niveau nach unten keine intellektuellen Grenzen hat – empfinge ich dagegen aber als traurig.

    Vermutlich werden Sie mich jetzt auch – zu Unrecht – in die Klasse der „Relativisten“ einsortieren, die trotz besserem Wissen die Welt belügen oder jede etablierte Lehrmeinung kritiklos akzeptieren.

    Mit besten Grüßen
    Andreas Michalowski

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