Relativitätskatastrophe und Abhöraffäre der Telekom

Es folgt nachstehend die 2. Fortsetzung des Abschnittes
„Vergleich der Relativitätskatastrophe mit anderen landesüblichen Skandalen“
aus der Dokumentation Das Gedankenexperiment vom Mai 2009 von G. O. Mueller

Zitat:

2. Vergleich der Relativitätskatastrophe mit der Abhöraffäre der Telekom 

Die Deutsche Telekom hatte in ihrem zerstrittenen Vorstand Probleme mit Verstößen gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit. Wiederholt ist es zu Indiskretionen gekommen. Der Vorstand ist verpflichtet, diese Brüche der Verschwiegenheit zu unterbinden. Anstatt die Staatsanwaltschaft einzuschalten, hat der Vorstand der Telekom den Weg eigener Ermittlungen gewählt. Dabei hat er unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften die bei der Telekom anfallenden telefonischen Verbindungsdaten ausgewertet. Damit beginnt der Skandal. Die FAS v. 1.6.08 faßt zusammen:

„In der Telekom wurde geschnüffelt und beschattet, spioniert und intrigiert. Ehemalige Top-Manager haben sich ehemaliger Stasi-Spione bedient. Zu besichtigen ist der moralische Verfall in einem Staatskonzern, einem ehemaligen Monopolisten, der bis zum heutigen Tag von der Regierung als Großaktionär kontrolliert wird. Das gibt der Sache die Würze. Der Skandal sei „schlimmer als die Spiegel-Affäre“, sagen Politiker in Berlin. Von einem Saustall reden sie, der schleunigst ausgemistet gehört.“

Ein SPD-Innenexperte wird zitiert: „Was die gemacht haben, ist in etwa so, als würde ein Nahrungs­mittelhersteller Gift in Nahrungsmittel geben“ (SZ, 31. 5. 08).

Ein CDU-Fraktionsgeschäftsführer: die Manager „demonstrieren, dass sie die Bindung an Recht und Gesetz offensichtlich für sich selber nicht mehr für maßgeblich halten“ (FAZ, 4. 6. 08).

Eine Firma hatte von der Telekom den Auftrag zu recherchieren, wann welcher Aufsichtsrat mit welchem Journalisten gesprochen hat. Erst die Rechnung dieser Firma über ihre Dienstleistung hat den Skandal „ausgelöst“. Die vermuteten Gesetzesbrüche betreffen

– das Grundrecht nach GG Artikel 10: Brief-, Post- u. Fernmeldegeheimnis,

– das Telekommunikationsgesetz: Fernmeldegeheimnis,

– das Bundesdatenschutzgesetz,

– das Strafgesetzbuch.

Die Beschuldigten „müssen mit heftigen Strafen rechnen“ (FAZ, 30. 5. 08).

Die Ermittlungen laufen. Wer hat die Aufträge zum Datenmißbrauch erteilt? Wer hat davon gewußt? Der aktuelle Chef fordert und verspricht die nachträglich übliche „brutalstmögliche“ Aufklärung.

Ein ehemaliger Telekom-Manager wird mit dem Ausspruch zitiert, einer der Aufsichtsratsvorsitzenden habe sich „in der Selbsteinschätzung immer mehr einem allmächtigen, gleichsam gottähnlichen Zustand“ genähert (FAZ, 31.5.08).
   

Der Vergleich.

(1) Die Verstöße gegen ein Grundrecht und mehrere andere Gesetze und der Wahn eines allmächtigen, gottähnlichen Geisteszustands entsprechen dem Bild der theoretischen Physik geradezu auf verblüffende Weise. Hat die Telekom von der so erfolgreichen Physik abgekupfert?

(2) Die Verstöße haben bereits im Jahr 2001 angefangen. Aber erst seit Mai 2008 erschüttert die Spitzelaffäre die Telekom. Schon nach 7 Jahren also fliegt die Sache auf  –  die Relativitäts-Katastrophe nach 85 Jahren Dauer und 7 Jahre nach der Veröffentlichung unserer Dokumentation immer noch nicht.

(3) Am 8. Juni meldet die FAZ, der Chef Obermann „erwartet … mehr Courage von der Belegschaft, sich gegen ein mögliches Fehlverhalten von Vorgesetzten zu stellen. Er ermunterte die Mitarbeiter, in kritischen Fällen nicht zu schweigen, sondern Hinweise weiterzugeben. „Blinde Befehlsgläubigkeit“ dürfe es nicht geben, notwendig sei ein „Kulturwandel im Denken“.“ Wir haben uns seit 2001 mit „Courage“ zu Wort gemeldet.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums fordert sogar eine „stärkere Bewußtseinswerdung“ für die Bedeutung des Datenschutzes (taz, 31.5.08)

Der Skandal macht’s jetzt immerhin schon nach 7 Jahren möglich: Courage, Kulturwandel im Denken, Bewußtseinswerdung. Wenn’s eng wird, werden die Leute philosophisch! Wann wird wer einen Kulturwandel in der theoretischen Physik fordern?

(4) Die Regierung kontrolliert nicht. Niemand kann sie zwingen. Wie gehabt. Sie kontrolliert erst, wenn es zu spät ist, wenn es nur noch aufzuklären gilt. Ihre eigene Mitschuld gesteht sie bis heute nicht ein. Wir werden abwarten.

(5) Der moralische Verfall in einem Staatskonzern seit 2000 wird beklagt. In der theoretischen Physik hat dieser Verfall bereits 1922 stattgefunden. Zum angeprangerten „Gift im Nahrungsmittel“ gibt es in der theoretischen Physik die genaue Parallele: „Lügen in der Theorie“. Bindung an Recht und Gesetz ist für die theoretische Physik seit 1922 aufgehoben.

(6) Die „gottähnlichen Zustände“ im Selbstbewußtsein der Machthaber sind die frappierendste Gemeinsamkeit beider Fälle. Als einzige Quelle spricht der SPIEGEL (9. 6. 08  –  Nr. 24) einen Grundzustand aller Verantwortlichen des Skandals an: „Bei allen regiert die Angst“. Auch dies eine frappierende Gemeinsamkeit mit der theoretischen Physik, die bis 1922 zu hoch gepokert hat und aus Angst vor der Blamage der Aufdeckung zum Doppelbetrug greift. Der Telekom steht dieser Ausweg allerdings nicht mehr offen, weil sie die Presse nicht mehr gleichschalten kann.

(7) Bilanz: Gottähnliches Bewußtsein, Bruch von Grundrechten, Verstöße gegen weitere Gesetze, Verfall der Moral, Verweigerung der Regierungskontrolle  –  alles wie gehabt in der akademischen theoretischen Physik.

Aber es gibt große Unterschiede: Die Zahl der Betroffenen im Telekom-Skandal ist sehr überschau­bar. Es fehlt der Doppelbetrug, es fehlt die Gleichschaltung der Presse. Die Relativitätskatastrophe dauert schon zehnmal so lange und wiegt schwerer. Die Leute werden sich noch in den gemütlichen Saustall Telekom-Affäre zurücksehnen, wenn erst einmal unsere akademische Liga ihren großen Auftritt erhält. Die künftige Aufklärung der Relativitätskatastrophe wird mit Sicherheit „brutalstmöglich“ geraten.

(Zitatende)

Beste Grüße Ekkehard Friebe

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