Die Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit

„Die Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit – Eine Abrechnung mit der Relativitätstheorie“
Beitrag von Ernst Kammerer (1961)

Nachstehend bringe ich das Geleitwort von Professor Dr. Karl Sapper zu dieser Arbeit:

Zitat:

Geleitwort

Dem Wunsche des Autors entsprechend stelle ich der Abhandlung des Herrn Kammerer eine kleine Vorbetrachtung voran.

Aus dem Untertitel der Schrift ist leicht erkennbar, daß es sich um eine Kritik der Relativitätstheorie handelt. Anhänger der letzteren nehmen solche Kritiken sehr leicht: Die Theorie gleicht einem überaus kunstvollen Gebäude, errichtet aus dem Baumaterial der höheren Mathematik, insbesondere der Tensorenrechnung. Die Nachprüfung der von der Theorie vorausgesagten Tatbestände durch Experimente habe deren Richtigkeit erwiesen(?), so belehren uns ihre Anhänger. Wagt nun doch jemand eine Kritik — besonders wenn diese an deren Fundamenten ansetzt –, so wird diese entweder totgeschwiegen oder es wird der autoritätsgläubigen Schar der Anhänger verkündet: „der Kritiker hat die Theorie nicht verstanden“. Es ist ja bei einer so weitläufigen Materie nur zu leicht möglich, daß sich der Kritiker in der einen oder anderen Einzelheit irrt; aber es kommt einer Verleumdung nahe, wenn man auf Grund eines solchen einzelnen Irrtums die Fähigkeit des Kritikers diskreditiert, statt seine Einwände zu widerlegen.

Auf Einzelheiten der vorliegenden Abhandlung kann ich hier begreiflicherweise nicht eingehen. Nur ein einziger meines Erachtens besonders wichtiger Punkt sei hervorgehoben, nämlich die Darstellung des Unterschiedes zwischen der Gesetzlichkeit der formal-mathematischen Beurteilung einerseits und der Gesetzlichkeit der Natur andererseits. Dies scheidet auch die naturgesetzliche Lichtgeschwindigkeit in Abhängigkeit von deren physikalischen Wirksystemen von der „Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit“ relativ zu den subjektiv-willkürlich erdachten Bezugssystemen des Beobachters. Die naturgesetzliche Geschwindigkeit des Lichtes ist invariant zu seinen Wirksystemen, aber die Maßzahl der formalen menschlichen Beurteilung ist veränderlich gemäß den allgemeingültigen Bedingungen des klassischen Relativitätsprinzipes. Dies — so lehrt Kammerer — sei die zwanglose Vereinbarung des klassischen Relativitätsprinzipes mit der aus Experimenten abgeleiteten physikalischen Eigenart der Lichtausbreitung. Da alle Spekulationen der Relativitätstheorie aus der Vermischung von Naturgesetzlichkeit und Beurteilungsgesetzlichkeit abstammen, seien sie alle durch die neue Klärung des Sachverhaltes hinfällig geworden. Dies betreffe ganz besonders die Behauptungen von einer „Veränderlichkeit von Zeit und Raum“ und von der „Relativität der Gleichzeitigkeit«.

Mancher kritisch gegen die Relativitätstheorie eingestellte Beurteiler wird vielleicht einzelne Momente in ihr als Wahrheit anerkannt wissen wollen, also der Kritik Kammerers nicht in allen Punkten zustimmen. Aber die rückhaltlose Schärfe der vorliegenden Kritik ist gegenüber dem Hochmut mancher „hundertprozentiger Einsteinianer“ zweifellos im Interesse einer freien, d. h. dogmatisch nicht gebundenen Wissenschaft berechtigt und notwendig.

Professor Dr. Karl Sapper.

(Zitatende)

In unserem Archiv finden Sie den vollständigen Text der Arbeit:
„Die Beurteilung der Lichtgeschwindigkeit – Eine Abrechnung mit der Relativitätstheorie“,
(bestehend aus dem Geleitwort und 24 Fortsetzungen)

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